MIET- UND
GEWERBEVERWALTUNG

Welche Leistungen umfasst die Miet- und Gewerbeverwaltung?

Allgemeinverwaltung

  • Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern
  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Haus-
    meistern und Lieferanten
  • Bearbeiten von Beschwerden und Verstößen gegen
    die Hausordnung
  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden
    von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
  • Beraten von Eigentümern und Hausmeistern
  • Abschluss von Verträgen etc.
  • Rundschreiben
  • Aushänge, Ortstermine und Beiratsgespräche

Kaufmännische Verwaltung

  • Verbuchen sämtlicher Geldein- u. ausgänge
  • Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeiträgen
  • Mahnen ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungs-
    rückständen
  • Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf
    Girokonten, Festgeld- u. Sparkonten
  • Überwachen von Zahlungseingängen
  • Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
  • Rechnungskontrolle
  • Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
  • Ermittlung und Auszahlung von Kaltmieten-
    überschüsse
  • Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschließlich
    Lohnbuchhaltung
  • Errechnen, Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
  • Errechnen u. Abführen von Lohnsteuer, Sozial-
    abgaben, vermögenswirksame Leistungen
  • Erstellen der erforderlichen Meldungen an das
    Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungs-
    träger, Berufsgenossenschaft
  • Erstellen von Einnahmen- / Überschussrechnungen
  • Betriebskostenabrechnung
  • Veranlassen von Heizkostenabrechnungen
  • Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand,
    Wasser- und Stromverbrauch)
  • Kennen und Beachten von Lohn- / Einkommenssteuer,
    Umsatzsteuergesetz, Abgabenordnung, Grundsteuergesetz etc.
  • Belegprüfung

Technische Verwaltung

  • Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Aus-
    schreibungen und Angebotsspiegeln
  • Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung,
    Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen)
  • Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (z. B. Antenne)
  • Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister
  • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-,
    Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzugs-,
    Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscher, Brandmeldeanlagenwartung)
  • Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutz-
    prüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung,
    Feuerlöscher, etc. )
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen
    bei Versicherungsfällen (z. B. Rohrbruch) einschließlich Ver-
    anlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Ab-
    rechnen mit der Versicherung
  • Vergeben/ Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhalt-
    ungsmaßnahme einschließlich Abrechnen
  • Kennen und Beachten von z. B. AGB, BGB, WEG, Landesbau-
    ordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heiz-
    kostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagen-
    Verordnung einschließlich der Durchführungsbestimmungen
  • Beauftragen von Sachverständigen
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